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Allgemeine Geschäftsbedingungen Bravotel GmbH

für Telekom-Dienstleistungen (im Rahmen des Vertriebes von Telekommunikations-Produkten zur Gebührenreduktion) der Firma Bravotel GmbH., Packerstraße 43, 8054 Graz

1. Geltung und Leistungsumfang

1.1. Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, welche Bravotel GmbH im Rahmen des Vertriebes von Telekommunikationsprodukten ihren Kunden erbringt. Sie gelten für Kunden, welche Unternehmer im Sinne der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn bei deren Abschluß nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde und den neuen Geschäfte nicht ausdrücklich neuere AGB der Bravotel GmbH zugrunde gelegt werden.
1.2. Die zwingenden Bestimmungen des Telekomunikationsgesetzes (TKG 2003) sowie für den Fall, dass der Kunde Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des § 1 Konsumentenschutzgesetzes ist, überdies die Bestimmungen des KSchG, soweit es sich um zwingende Bestimmungen handelt, gehen den gegenständlichen AGB vor.
1.3. Die Anwendbarkeit allfälliger Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluß gilt auch dann, wenn BravoTel Ltd.   deren Anwendbarkeit nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4. Die Verpflichtungen von Bravotel GmbH ergeben sich aus dem Anbot, der dem Kunden ausgefolgten Auftragsbestätigung sowie diesen AGB.

2. Vertragsabschluß

2.1. Der Vertrag zwischen Bravotel GmbH und dem Kunden kommt durch die schriftliche Annahme des mündlichen oder schriftlichen Auftrages (Anmeldung) des Kunden zustande. BravoTel Ltd.   ist berechtigt einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.2. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich im Vertrag etwas anderes vereinbart wurde.
2.3. Der Vertrag kann darüber hinaus auch aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung mittels Briefes bzw. E-Mail aufgelöst werden, wobei solche wichtigen Gründe unter anderem sind:
a. Wenn der Kunde trotz Mahnung unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist unter Androhung der Dienstunterbrechung oder Dienstabschaltung mit der Bezahlung des Entgeltes in Verzug ist,
b. wenn der Kunde den von ihm übernommenen Verpflichtungen, insbesondere nach Punkt 3 dieser AGB beharrlich nicht nachkommt,
c. wenn über das Vermögen des Kunden, welcher Unternehmer im Sinne des KSchG ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. eine Eröffnung mangels Deckung abgewiesen wird, die Bestimmungen der §§ 25a sowie 25b IO bleiben hiervon unberührt.
d. Soweit zum Zeitpunkt der Auflösung aufgrund einer Vorauszahlung des Kunden ein Guthaben besteht, ist dem Kunden das Restgeld zu refundieren.

3. Pflichten des Kunden

3.1. Der Kunde hat seine Identität bei Auftragserteilung (Anmeldung) mit einem amtlichen Lichtbildausweis bzw. bei juristischen Personen auch mit einem aktuellen Firmenbuchauszug nachzuweisen.
3.2. Alle Änderungen seiner Verhältnisse, insbesondere des Namens, der Rechtsform, der Adresse, der Rechnungsanschrift, der Bankverbindung sowie anderer für den Vertrag wesentliche Punkte sind vom Kunden unverzüglich schriftlich Bravotel GmbH mitzuteilen.
Erfolgt keine Änderungsmeldung hinsichtlich einer Adresse, gelten für den Fall, dass es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne des KSchG handelt, Zustellungen an die zuletzt bekanntgegebene Adresse bzw. Rechnungsanschrift des Kunden als zugegangen.
3.3. Der Kunde schuldet seine Entgelte für die von Bravotel GmbH erbrachten Leistungen gemäß der jeweils gültigen Preisliste. Änderungen sind lediglich in Entsprechung des § 25 Abs. 2 TKG 2003 zulässig. Werden Kunden durch die Änderung ausschließlich Begünstigt so können diese ab dem Tag der Kundmachung angewendet werden. Bei Änderungen, welche keine ausschließliche Begünstigung enthalten, hat eine Kundmachung mindestens 2 Monate vor Inkrafttreten zu erfolgen. In diesem Fall werden dem Kunden gemäß den Bestimmungen des § 25 Abs. 3 TKG ein Monat vor Inkrafttreten die Änderungen schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen werden zum in der Mitteilung angeführten Zeitpunkt gültig, frühestens jedoch nach Ablauf der einmonatigen Frist ab Übermittlung der Änderungen. Innerhalb des Zeitraumes bis zum Inkrafttreten der Änderung steht es dem Kunden frei den Vertrag schriftllich und kostenlos zu kündigen.
3.4. Der Kunde ist verpflichtet, lediglich Endgeräte zu verwenden, die eine in Österreich geltende Zulassung besitzen, welche für den jeweiligen Anschlußtyp  geeignet sind und keine Störungen in den Fernsprechnetzen verursachen können und hat Störungen, Mängel oder Schäden unverzüglich Bravotel GmbH bzw. sonst zuständige Störungsmeldestellen anzuzeigen.

4. Haftung

4.1.Bravotel GmbH haftet nach den Bestimmungen des ABGB, darüber hinaus gelten die Bestimmungen des TKG 2003. Eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit sowie die Haftung für entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden werden ausdrücklich, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen.
4.2. Bravotel GmbH haftet weiters nicht für Schäden, die aus der Nichtbeachtung seines Vertrages und seiner Bestandteile insbesondere dieser AGB durch den Kunden resultieren.
4.3. Sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren in 3 Jahren ab Kenntnis des Geschädigten von Schaden und Schädiger.
4.4. Soweit es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne des KSchG handelt, wird für den einzelnen Schadensfall die Schadenersatzforderung des Kunden mit einem Betrag von Euro 350,-- begrenzt. Ausgenommen von hiervon sind Personenschäden gemäß PHG.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Der Kunde erhält monatlich von BravoTel Ltd.   für die von BravoTel Ltd.   erbrachten Dienstleistungen eine Rechnung. Bravotel GmbH behält sich das Recht vor, den Abrechnungszeitraum gegebenenfalls auf maximal 3 Monate auszudehnen.
5.2. Sollte nichts anderes vereinbart worden sein, ist die Rechnung bei Erhalt, binnen drei Werktagen, zur Zahlung fällig. Skontoabzüge sind nicht zulässig. Einlangende Zahlungen werden unbeschadet ihrer Widmung stets auf die älteste fällige Verbindlichkeit angerechnet. Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
5.3. Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmerim Sinne des KSchG handelt, wird eine Aufrechnung von allfälligen Forderungen des Kunden, sofern sie nicht rechtskräftig festgestellt sind, mit Forderungen von Bravotel GmbH ausdrücklich ausgeschlossen.
5.4. Allfällige Rückerstattunsansprüche des Kunden, etwa aufgrund von Überzahlungen werden dem Verrechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet.
5.5. Dem Kunden steht das Recht zu, einen Einspruch gegen die Rechnungen der Bravotel GmbH, binnen 3 Monaten, zu erheben. Bravotel GmbH prüft die beeinspruchte Rechnung in einem standardisierten Überprüfungsverfahren um gegebenenfalls diese entsprechend zu ändern und dem Kunden erneut zuzustellen. Sofern BravoTel Ltd.   den Einspruch für nicht berechtigt erachtet, hat Bravotel GmbH dies dem Kunden schriftlich mitzuteilen. Mit Erhalt dieser Mitteilung steht dem Kunden das Recht zu, binnen 1 Monats, die Rundfunk- und Telekomregulierungs- GmbH RTR anzurufen oder binnen 6 Monaten, ab Rechnungslegung, den Rechtsweg zu bestreiten. Für den Fall eines Streitschlichtungsverfahrens vor der Rundfunk- und Telekomregulierungs- GmbH RTR ist die Fälligkeit der bestrittenen Forderung, bis zur Streitbeilegung, aufgeschoben. Kommt es im Streitschlichtungsverfahren zur Feststellung, dass ein Fehler sich zu Lasten des Kunden ausgewirkt hat und es nicht möglich ist das richtige Entgelt zu ermitteln, so ist von der Bravotel GmbH., unbeschadet einer gerichtlichen Entscheidung, ein Betrag als Pauschalabgeltung festzusetzen, welcher der durchschnittlichen Inanspruchnahme des Kunden entspricht, und ist der Verbrauch in diesem Außmaß von derselbigen glaubhaft zu machen. Die Nichteinhaltung einer der o.g. Fristen hat keinerlei Einfluss auf ein etwaig gerichtliches Verfahren.Bravotel GmbH hat den Kunden auf alle o.g. Fristen hinzuweisen.
5.6. Bravotel GmbH. wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtungen gemäß § 99 Abs. 2 TKG 2003 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann, sofern der Bezahlvorgang durchgeführt wurde und innerhalb der Frist von 3 Monaten nicht schriftlich beeinsprucht wurde. Im Streitfall wird Bravotel GmbH. diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird die Bravotel GmbH. die Daten nicht löschen. Ansonsten wird die Bravotel GmbH. Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren.
5.7. Darüber hinausgehende Kosten, Spesen und Auslagen, wie insbesondere Kosten anwaltlicher Mahnungen, Kosten von Klags- und Exekutionsführung etc. sind, entsprechend des RA-Tarifgesetzes, vom Kunden ebenfalls zu bezahlen, sofern diese notwendig und zweckentsprechend waren.
5.8. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde den aus-haftenden Forderungsbetrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verzinsen.

6. Zahlungsverzug/Sperre

6.1. Bravotel GmbH  ist während des Vertragsverhältnisses berechtigt, den Anschluß des Kunden mit sofortiger Wirkung zu sperren bzw. die Dienstleistungen einzustellen,a. gemäß § 70 TKG, wenn der Kunde zuvor unter Androhung der Unterbrechung des Dienstes oder der Abschaltung und Setzung einer Nachfrist zur Zahlung von mindestens 2 Wochen erfloglos gemahnt wurde. Für die gänzliche Sperre ist entsprechend der Preisliste ein Bearbeitungsentgelt zu bezahlen.b. wenn vom Anschluß des Kunden Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für Bravotel GmbH oder andere Netzbetreiber oder gesetzwidrig sind,

7. Verpflichtungen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG 2003)

7.1. Die Freischaltung des Kunden hat innerhalb von längstens 6 Werktagen nach Vertragsabschluss zu erfolgen. Für den Fall, dass der Vertragsabschluss eine Leitungsherstellung beinhaltet, erfolgt die Freischaltung längstens binnen 6 Werktagen nach Leitungsherstellung. Die Leitungsherstellung hängt von den technischen Gegebenheiten ab und wird dem Kunden, seitens der Bravotel GmbH, gesondert bekanntgegeben.
7.2. Verbindungen zu Notruforganisationen einschließlich der europäischen Notrufnummer 112 sind kostenlos. Notruforganisationen sind nach dem Telekommunikationsgesetz dazu berechtigt, den Standort des Kunden, für den Fall, dass dieser eine Verbindung zu einer Notruforganisation herstellt, festzustellen und eine etwaige Rufnummernunterdrückung des Kunden hinsichtlich dieses Anrufes aufzuheben.
7.3. Dem Kunden steht gemäß § 104 TKG 2003 das Recht sowie die Möglichkeit zu, die Anzeige seiner Rufnummer für jeden Anruf einzeln, selbstständig und entgeltfrei zu unterdrücken, wie diesem die Möglichkeit zusteht, eingehende Anrufer, bei denen die Rufnummernanzeige unterdrückt wurde, selbstständig und entgeltfrei abzuweisen bzw. als angerufenem Teilnehmer die Anzeige seiner Rufnummer beim Anrufer selbstständig und entgeltfrei zu unterdrücken.
7.4. Soweit Bravotel GmbH. öffentliche Kommunikationsdienste betreibt wird diese gemäß § 17 TKG 2003 vergleichbare, angemessene und aktuelle Informationen über die Qualität ihrer Dienste sowie über die, zur Gewährung der Gleichwertigkeit beim Zugang zu öffentlichen zugänglichen Kommunikationsdiensten, für behinderte Nutzer getroffenen Maßnahmen, gewährleistet. Bravotel GmbH. bietet seine Telefoniedienstleistung standardmäßig über Carrier Pre-Selection (CPS) an. Dabei bleibt die örtliche physische Infrastruktur unberührt: Die örtliche Vermittlungsstelle (PTT) wird so programmiert, dass Ihre Anrufe über das Glasfasernetz der Colt in 22 europäischen Ländern geleitet werden. Somit werden die Verbindungen während des (kurzen) Wechsels nicht unterbrochen. Die Serviceverfügbarkeit liegt über das Jahr gerechnet bei  99,95 %.
7.5. Die Bravotel GmbH   trägt dafür Sorge, dass die vereinbarte Dienstequalität gewährleistet wird. Die Erstattung bei Nichteinhaltung der Dienstequalität richtet sich nach den Haftungsbestimmungen des Punkt 4.
7.6. Der Kunde hat gemäß § 69 TKG 2003 das Recht, sich in allgemein zugängliche Teilnehmerverzeichnisse eintragen zu lassen, den Eintrag zu prüfen, zu korrigieren und wieder löschen zu lassen. Dabei erfolgt die Eintragung hinsichtlich des Familiennamens, Vornamens, akademischen Grades, Adresse, Teilnehmernummer und sofern der Kunde das wünscht, der Berufsbezeichnung. Über Wunsch des Kunden können auch noch weitere Daten übernommen werden. Alternativ steht dem Kunden das Recht zu, dass die Eintragung der betreffenden Daten ganz oder teilweise unterbleibt.

8. Sonstige Bestimmungen

8.1. Soweit gesetzlich zulässig, gelten die zwischen Unternehmern, im Sinnde des UGB, anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. Die allgemeinen Kontakdaten der Bravotel GmbH. sowie für den Supportfall sind auf deren Webseite unter www.bravotel.at ersichtlich:
Bravotel GmbH
Packerstraße 43
8054 Graz/ Austria
office@bravotel.at
Hotline: 0316/ 20 70 70  
Störungen: 0316/ 20 70 70
8.3. Bravotel GmbH   ist berechtigt, alle Verpflichtungen  und Berechtigungen aus dem Vertrag bei voller Aufrechterhaltung der Rechte und Pflichten auf ein anderes Unternehmen zu übertragen oder sich der Dienste Dritter zu bedienen.
8.4. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der zwingenden Schriftform. Von diesem Erfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden.
8.5. Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des KSchG ist, gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort Graz vereinbart.

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